Zugangsvoraussetzungen

 

Für die Zulassung zum Masterstudium benötigen Sie:

  • den Nachweis über eine bestandene Erste juristische Prüfung
  • außerdem:
    • den Nachweis einer mindestens einjährigen Berufserfahrung in einem juristischen Beruf (z. B. Referendariat) oder
    • den Nachweis über eine bestandene Zweite juristische Staatsprüfung

Die Teilnehmerzahl ist pro Durchgang auf 30 begrenzt. Erfüllen mehr als 30 Bewerberinnen oder Bewerber die Zugangsvoraussetzungen, findet ein Auswahlverfahren statt. Maßgebliches Auswahlkriterium ist die Note der Ersten juristischen Prüfung und – sofern vorhanden – die Note der Zweiten juristischen Staatsprüfung (maßgeblich ist dann der Notendurchschnitt). Vorherige erfolglose Bewerbungen in früheren Durchgängen werden angemessen berücksichtigt.