Für die Zulassung zum Masterstudium benötigen Sie:
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den Nachweis über eine bestandene Erste juristische Prüfung
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außerdem:
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den Nachweis einer mindestens einjährigen Berufserfahrung in einem juristischen Beruf (z. B.
Referendariat) oder
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den Nachweis über eine bestandene Zweite juristische Staatsprüfung